Ich arbeite in einer freien Therapie- und Beratungspraxis.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nicht.
Kosten für Alltagsbegleitungen durch mich können vom Pflegegeld für selbst beschäftigte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI bezahlt werden.
Das Ausüben der Heilkunde ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 (a) UStG. Für nicht steuerbefreite Leistungen gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG.