Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatlich geprüfte Heilerlaubnis. Somit tragen sie als weitere Säule des Gesundheitswesens in Deutschland zur psychosozialen Gesundheitsversorgung bei.
Gesetzliche Krankenkassen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten leider nicht. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerkosten gemäß Ihres Leistungskataloges. Eine Kostenübernahme sollte jedoch vor Behandlungsbeginn geklärt werden.
Kosten für Alltagsbegleitungen durch mich können sowohl vom Pflegegeld für selbst beschäftigte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI, als auch vom Budget der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bezahlt werden.
Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gern auch in meiner Telefonsprechstunde.
Das Ausüben der Heilkunde ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 (a) UStG. Für nicht steuerbefreite Leistungen gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG.